Im Regelfall benötigen Besucher zur Beantragung Ihres Business-Visums die Eintrittskarte als Nachweis und Aussteller die Standbestätigung und/oder die Standmietenrechnung (eventuell mit Überweisungsbeleg).

Seit 2013 kann bei der Antragstellung für ein Visum zum Zweck einer Messeteilnahme oder eines Messebesuchs auf ein Einladungsschreiben der jeweiligen Messegesellschaft verzichtet werden. Aufgrund der fehlenden Notwendigkeit bieten wir keine Einladungsschreiben mehr an. Sollte im Einzelfall doch ein Einladungsschreiben benötigt werden, nutzen Sie bitte das

Formblatt für Einladungsschreiben

Hinweis: Für Besucher ist dies mit dem Kauf eines Dauertickets für die jeweilige Veranstaltung verbunden.

  • Aus welchen Ländern für die Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich ist, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt .
  • Über die genauen Bedingungen zur Erteilung eines (Schengen-)Visums informieren Sie sich bitte – möglichst tagesaktuell – auf der Website der deutschen Botschaft/des deutschen Generalkonsulates , bei dem Sie Ihren Visa-Antrag einzureichen beabsichtigen.
  • Auch die Website des AUMA bietet aktuelle und wichtige Informationen an.
  • Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre/n Sales PartnerIn der Deutschen Messe AG in Ihrem Land. Austeller und Besucher aus Ländern, in denen wir keinen Sales Partner haben, können sich gern an den Besucher-Service wenden.
  • ETIAS Reisegenehmigung

    Ab 2025 müssen Bürger aus über 60 visumfreien Ländern eine Reisegenehmigung im Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungs-System (ETIAS) beantragen, bevor sie in eines der 30 europäischen Länder reisen. Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Reisende beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte einreisen - normalerweise für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Reisende, die keine gültige Reisegenehmigung haben, werden vom Beförderungsunternehmen (z. B. einer Fluggesellschaft, einem Bus oder einer Fähre) nicht befördert.

    ETIAS-Reisegenehmigung